Waffengesetz in Deutschland – Besitz, Verbot & Strafen (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was regelt das Waffengesetz in Deutschland?

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Erwerb, Besitz, Transport, Handel und das Führen von Waffen und Munition. Es unterscheidet dabei zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und verbotenen Waffen.

2. Welche Waffen sind in Deutschland erlaubt?

Erlaubt sind z. B. bestimmte Schreckschusswaffen, Sportwaffen oder Jagdwaffen, sofern man über eine entsprechende Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte oder Waffenschein) verfügt. Bestimmte Messer und Elektroschockgeräte können ebenfalls legal sein – unter Auflagen.

3. Welche Waffen sind verboten?

Verboten sind z. B. vollautomatische Schusswaffen, bestimmte Springmesser, Schlagringe, Butterflymesser, Totschläger, sowie Waffen mit besonders gefährlichen Wirkmechanismen (§ 2 ff., Anlage 2 WaffG). Auch Anscheinswaffen (z. B. täuschend echte Nachbildungen) dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

4. Brauche ich eine Erlaubnis, um eine Waffe zu besitzen?

Ja. Für scharfe Schusswaffen ist in der Regel eine Waffenbesitzkarte (WBK) nötig. Wer eine Waffe öffentlich führen will, benötigt zusätzlich einen Waffenschein (§ 10 WaffG). Für Schreckschusswaffen reicht oft ein kleiner Waffenschein.

5. Was ist der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein?

Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, nicht aber das Führen. Der Waffenschein erlaubt das Tragen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit – er wird nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesenem Bedürfnis (z. B. für Sicherheitsdienste) erteilt.

6. Ist das Mitführen von Schreckschusswaffen erlaubt?

Nur mit einem gültigen kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Auch dann dürfen solche Waffen nicht überall getragen werden (z. B. nicht bei Versammlungen oder in Kneipen). Missbrauch ist strafbar.

7. Was droht bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

Illegale Waffenbesitz, das Führen ohne Erlaubnis oder der Handel mit verbotenen Waffen kann mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren (§ 52 WaffG) oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden – insbesondere bei vorsätzlichen Verstößen.

8. Wann liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor?

Ein Verstoß liegt u. a. vor, wenn: Waffen ohne Erlaubnis besessen werden; Waffen in der Öffentlichkeit ohne Berechtigung geführt werden; Aufbewahrungsvorschriften nicht eingehalten werden; verbotene Waffen hergestellt, verkauft oder importiert werden.

9. Wie ist die Aufbewahrungspflicht für Waffen geregelt?

Waffen müssen sicher und getrennt von der Munition in einem zertifizierten Waffenschrank (§ 36 WaffG) aufbewahrt werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen – bis hin zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

10. Wann sollte ich einen Anwalt für Waffenrecht einschalten?

Sobald Ermittlungen gegen Sie laufen oder eine Durchsuchung oder Sicherstellung wegen Waffenbesitzes stattgefunden hat. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte verteidigen und bei drohendem Waffenverbot oder Strafverfahren beraten.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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