Illegales IPTV: Alles zu Strafbarkeit, Hausdurchsuchung & rechtlichen Folgen für Nutzer und Anbieter. Was ist erlaubt? 
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Illegales IPTV: Strafbarkeit, Hausdurchsuchung und rechtliche Folgen

Illegales IPTV wird in Deutschland immer häufiger genutzt – oft ohne Bewusstsein für die rechtlichen Risiken. Doch wer illegale Streamingdienste nutzt oder anbietet, riskiert mehr als nur eine Abmahnung. Hausdurchsuchung, Strafanzeige und hohe Geldstrafen sind reale Folgen. In diesem Beitrag erklären wir die Strafbarkeit von illegalem IPTV, typische Abläufe bei Hausdurchsuchungen und die rechtlichen Konsequenzen für Anbieter und Nutzer.

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Was ist illegales IPTV?

Der Begriff IPTV (Internet Protocol Television) beschreibt das Streamen von Fernsehsendern über das Internet. Während legale Anbieter wie waipu.tv oder MagentaTV mit Lizenzen arbeiten, handelt es sich bei illegalem IPTV um Angebote, bei denen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet werden – zum Beispiel Sky, DAZN, Netflix oder internationale Sportübertragungen. Typische Merkmale: Zugang über IPTV-Boxen oder Fire TV Sticks; Monatliche Zahlungen an dubiose Anbieter; Zugriff auf hunderte Pay-TV-Sender, Filme und Live-Sport

Strafbarkeit: Ist illegales IPTV verboten?

Anbieter illegaler IPTV-Dienste Wer ein IPTV-System betreibt oder weiterverkauft, das urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz anbietet, begeht eine Straftat. In der Regel kommen folgende Vorschriften zur Anwendung: § 106 UrhG – Unerlaubte Verwertung geschützter Werke § 108a UrhG – Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung § 263 StGB – Betrug § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen

Strafen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – insbesondere bei gewerbsmäßigem Handeln.

Strafbarkeit: Ist illegales IPTV verboten?

Nutzer von illegalem IPTV Auch Endnutzer machen sich strafbar, wenn sie wissentlich illegale Angebote konsumieren. Zwar ist das reine Streaming nicht immer eindeutig geregelt, doch bei IPTV kommt es oft zu dauerhaften Zwischenspeicherungen – was eine unerlaubte Vervielfältigung darstellt. Relevante Paragrafen: § 106 UrhG – Vervielfältigung ohne Erlaubnis § 108b UrhG – Umgehung von Schutzmaßnahmen § 202a StGB – Ausspähen von Daten (bei gehackten Zugängen)

Hausdurchsuchung wegen illegalem IPTV – Was passiert?

In vielen Fällen leiten Ermittlungsbehörden nach IP-Adressen-Rückverfolgung Hausdurchsuchungen ein. Die rechtliche Grundlage bildet § 102 StPO. Ein bloßer Anfangsverdacht genügt, um eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung durchzuführen. Was kann beschlagnahmt werden? Router, Smart-TVs, Set-Top-Boxen, Fire TV Sticks Laptops, Smartphones, externe Festplatten Kontoauszüge, Zahlungsbelege (z. B. PayPal, Kryptowährungen)

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Rechtliche Folgen für Nutzer und Anbieter

Strafrechtlich Geldstrafen (häufig vierstellige Beträge) Freiheitsstrafen auf Bewährung oder ohne – insbesondere bei Wiederholung oder gewerblichem Umfang Einträge im Führungszeugnis bei über 90 Tagessätzen 

Zivilrechtlich Abmahnungen durch Rechteinhaber Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafe Schadensersatzforderungen – oft mehrere Tausend Euro je Nutzung

Anwalt einschalten!

Wer illegales IPTV nutzt oder vertreibt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Hausdurchsuchung, zivilrechtliche Klagen und ein Strafverfahren. Auch Endnutzer sind nicht vor Strafverfolgung sicher – die Behörden sind zunehmend technisch gerüstet.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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