Verteidigung im Strafrecht.
Zentraler Bestandteil der Rechtsordnung.
Das Strafrecht ist ein zentraler Bestandteil unseres Rechtssystems und befasst sich mit den Rechtsnormen, die bestimmte Handlungen als strafbar definieren und die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen diese Normen verhängt werden. Es dient dem Schutz grundlegender Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum sowie der individuellen Rechte der Bürger.
Prinzipien. Schärfste Schwert.
Das Strafrecht basiert auf bestimmten Grundprinzipien, die sicherstellen sollen, dass die Strafverfolgung fair und gerecht erfolgt. Es ist das "schärfste" Schwert unserer Rechtsordnung, indem der Einzelne sanktioniert wird, um die Rechtsordnung zu verteidigen.
Verteidigung im Strafrecht.
Rechtsanwalt. Strafverteidiger.
Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt Dr. Dejan Dardic über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können.
Verteidigung. Bundesweit.
Dr. Dejan Dardic berät und verteidigt Sie bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen u.a. in den folgenden Bereichen:
Strafverteidigung. Bundesweit.
Körperverletzungsdelikte
§§ 223 bis § 231 StGB
Tötungsdelikte
§§ 211 bis 222 StGB
Straftaten gegen Freiheit
§§ 232 bis 241a StGB
Diebstahlsdelikte
§§ 242 bis 248c StGB
Raub und Erpressung
§§ 249 bis 256 StGB
Begünstigung und Hehlerei
§§ 257 bis 262 StGB
Betrug und Untreue
§§ 263 bis 266b StGB
Urkundenfälschung
§§ 267 bis 282 StGB
Insolvenzstrafrecht
§§ 283 bis 283d StGB
Gemeingefährliche Delikte
§§ 306 bis 314 StGB
Verkehrsdelikte
§§ 315 bis 316a StGB
Beleidigungsdelikte
§§ 185 bis 192a StGB
Drogendelikte
Betäubungsmittelstrafrecht
Steuerdelikte
Steuerhinterziehung
Widerstand Staatsgewalt
§§ 111 bis 115 StGB
Grundlagen:
Strafrecht und Strafprozess
Nulla poena.
sine lege.
Das Gesetzlichkeitsprinzip (Nulla poena sine lege / Keine Strafe ohne Gesetz) besagt, dass eine Handlung nur dann strafbar ist, wenn sie ausdrücklich durch Gesetz verboten ist. Das bedeutet, dass kein Verhalten bestraft werden kann, das nicht im Gesetz klar definiert ist. Dies schützt die Bürger vor willkürlichen staatlichen Eingriffen: Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Vermutung der Unschuld.
Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentales Prinzip im Strafrecht, das besagt, dass jeder Angeklagte bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Dieses Prinzip schützt die Rechte des Beschuldigten und sorgt dafür, dass er nicht vorverurteilt wird. Es stellt sicher, dass die Beweislast beim Staat liegt, der die Schuld des Angeklagten nachweisen muss. Die Unschuldsvermutung fördert ein faires Verfahren und trägt zur Gerechtigkeit im Rechtsstaat bei, indem sie das Vertrauen in die Justiz stärkt.
Verbot der Rückwirkung.
Nach dem Prinzip des Rückwirkungsverbots kann ein Täter nur nach dem Recht bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tat gültig war. Es ist nicht zulässig, neue Vorschriften zu erlassen, die darauf abzielen, vergangenes Verhalten nachträglich zu bestrafen.
Analogieverbot.
Das Analogieverbot in Art. 103 Abs,. 2 GG bezieht sich auf das Verbot, strafrechtliche Normen analog anzuwenden. Es besagt, dass niemand für ein Verhalten bestraft werden darf, das nicht ausdrücklich durch ein Gesetz verboten ist. Dies bedeutet, dass eine Ausweitung von Strafnormen auf ähnliche Fälle, die nicht ausdrücklich geregelt sind, unzulässig ist
Offizialprinzip.
Das Offizialprinzip ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Strafprozessrecht, der besagt, dass die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet ist, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erhält, und dass sie die Pflicht hat, alle relevanten Beweise zu sammeln und zu prüfen. Einschränkungen ergeben sich nur bei den sog. Antragsdelikten. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Fair-trial-Grundsatz.
Der Fair Trial-Grundsatz, auch als Recht auf ein faires Verfahren bekannt, ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats, das sicherstellt, dass jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren die Garantie auf eine gerechte und transparente Behandlung hat. Dieser Grundsatz umfasst mehrere zentrale Elemente, so etwa das Recht auf Gehör, das Recht sich nicht selbst zu belasten und das Recht auf einen Strafverteidiger.
Rechtliches Gehör.
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist ein fundamentales Prinzip im deutschen Recht, das sicherstellt, dass jeder Beteiligte in einem Verfahren die Möglichkeit hat, sich zu den wesentlichen Aspekten des Verfahrens zu äußern. Beispielsweise muss der Anklagte in der Hauptverhandlung die Möglichkeit bekommen sich zu der Anklage zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen. Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigten beispielsweise über das Recht belehrt werden sich zur Sache nicht äußern zu müssen oder das Recht hat auf einen Strafverteidiger.
Schuldprinzip.
Im deutschen Strafrecht wird ein Täter nur bestraft, wenn ihm auch ein Vorwurf gemacht werden kann und die Tat nachwiesen wird. Es muss also eine Schuld vorliegen, die entweder durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Diesen Nachweis müssen die Gerichte führen und die Staatsanwaltschaft. Es ist nicht Aufgabe des Beschuldigten bzw. Angeklagten seine Unschuld zu beweisen. Im Gegenteil: Dem Angeklagten muss die Schuld nachgewiesen werden.
STRAFRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG