Beratungsgespräch & Zweitmeinung.
Unverbindliche Ersteinschätzung.
Eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie jederzeit kostenlos und unverbindlich über das Kontaktformular erhalten. Schildern Sie bitte den Fall in wenigen Sätzen und vereinbaren Sie einen telefonischen Termin zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles handelt, bei dem die Unterlagen, Ermittlungsakten usw. nicht gesichtet werden, sondern allein anhand ihrer Ausführungen eine Ersteinschätzung erfolgt.
Beratung
Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder Sie den Verdacht haben, dass ein solches bevorsteht oder im Raume schwebt, so können Sie jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch ein Beratungstermin vereinbaren. Im Rahmen der Beratung werden die verschiedenen Optionen anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen erörtert und aufgezeigt. Dies soll Ihnen eine Entscheidungsgrundlage liefern, ob es sich lohnt in dem jeweiligen Fall einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger zu beauftragen oder ob Sie von einer anwaltlichen Vertretung/ Verteidigung absehen wollen.
Beratung. Unterlagen.
Bei der anwaltlichen Beratung bitten wir Sie sämtliche Unterlagen bereitzuhalten und diese nach Rücksprache vorab per Mail an uns zu senden. Hierzu gehören u.a. Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft/ Zoll, Anklageschrift, Strafbefehl, Urteil, Vernehmungsschreiben als Beschuldigter, Haftbefehl durch Übersendung der Angehörigen sowie sonstige Unterlagen, die Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt sein dürften.
Kosten einer Beratung
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben und belaufen sich auf 195,00 EUR. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Beratung dauert oder welchen Schwierigkeitsgrad der zugrundeliegende Fall aufweist. Maßgeblich ist nur, dass sie im Rahmen dieser anwaltlichen Beratung – soweit wie möglich – umfassend über ihre Optionen/ Alternativen informiert und beraten werden. Dies bietet Ihnen zudem die Sicherheit, dass Sie bei einer umfassenden Erstberatung mit keinen weiteren versteckten Kosten rechnen müssen. Die Beratung kann persönlich vor Ort in den Kanzleiräumlichkeiten, via Telefon oder Videokonferenz erfolgen.
Zweite Meinung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich von Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic ein Zweite Meinung einzuholen. Von einer solchen Möglichkeit sollten Sie immer dann Gebrauch machen, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein „anderes“ Vorgehen als das, was Ihnen der Rechtsanwalt vorgeschlagen hat, ebenfalls in Betracht käme. Insbesondere in solchen Fällen, in denen es um die Art der Verteidigung geht (Geständnis- oder Konfliktverteidigung?) oder um das Einlegen von Rechtsmitteln (Berufung/ Revision) ist diese Art durchaus sinnvoll. Bevor Sie sich dazu entscheiden den Rechtsanwalt zu wechseln, was Sie jederzeit im Strafrecht tun können, so empfiehlt es sich doch, vorab eine zweite fachliche Meinung einzuholen.
Anwaltskosten - Kostentransparenz.
Eine gute Strafverteidigung hat immer seinen Preis. Ein guter Rat ist Teuer. Dennoch soll eine gute Verteidigung nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihnen bei den Anwaltskosten entgegenkommen werde und wir gemeinsam die Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten werden.
Mein Versprechen:
- Faires Anwaltshonorar.
- Faire Finanzierungsmöglichkeiten.
- Keine versteckten Kosten.
- Völlige Kostentransparenz von Beginn an.
Notruf-Hotline
(Bundesweit – 24h Stunden – rund um die Uhr!)
Je früher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt/ Strafverteidiger beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen, dass dieser die richtigen Weichen zu Beginn des Verfahrens legt. Daher hat Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic in Eilfällen (Verhaftung/ Hausdurchsuchung/ Festnahme) eine Notruf-Hotline eingerichtet, welche bundesweit 24 Stunden, 365 Tage im Jahr besetzt ist: 0160 2444627
STRAFRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG