Körperverletzungsdelikte – 
Häufige Fragen & rechtliche Antworten (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was zählt juristisch als Körperverletzung?

Körperverletzung ist jede gesundheitliche Beeinträchtigung oder körperliche Misshandlung eines anderen Menschen (§ 223 StGB). Dazu zählen Schläge, Tritte, Würgen, aber auch das Zufügen von Schmerzen oder die Verabreichung von Substanzen.

2. Was ist der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung?

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) liegt bei jeder vorsätzlichen Verletzung vor. Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) erfordert z. B. den Einsatz von Waffen, einer Gruppe oder das Ausnutzen von Wehrlosigkeit.

3. Wann ist eine schwere Körperverletzung strafbar?

Bei einer schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) führt die Tat zu dauerhaften Schäden – z. B. Verlust von Gliedmaßen, Erblindung oder dauerhafte Entstellungen. Die Strafe liegt bei mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.

4. Wie wird fahrlässige Körperverletzung bestraft?

Wenn eine Person unvorsichtig handelt und dadurch eine andere verletzt (§ 229 StGB), handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Die Strafe ist milder: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

5. Was ist eine Körperverletzung im Amt?

Wenn z. B. Polizeibeamte im Dienst körperliche Gewalt anwenden und dabei unrechtmäßig handeln (§ 340 StGB), spricht man von Körperverletzung im Amt. Diese wird besonders streng geahndet.

6. Wann ist eine Körperverletzung strafbar, wann nicht?

Eine Körperverletzung ist grundsätzlich strafbar – es sei denn, sie geschieht mit Einwilligung (z. B. beim Sport) oder zur medizinischen Behandlung. Auch Notwehr (§ 32 StGB) kann eine Rechtfertigung darstellen.

7. Muss ich bei Körperverletzung einen Strafantrag stellen?

Bei einfacher Körperverletzung: ja – innerhalb von 3 Monaten (§ 230 StGB). Bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung wird von Amts wegen ermittelt – kein Antrag nötig.

8. Was droht als Strafe bei Körperverletzungsdelikten?

Je nach Schwere: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – von wenigen Monaten bis zu 10 Jahren (bei schwerer oder gemeinschaftlicher Tat).

9. Kann ich auch Schmerzensgeld verlangen?

Ja. Neben dem Strafverfahren kann zivilrechtlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Die Höhe hängt von der Verletzung und dem Leidensweg ab.

10. Sollte ich einen Anwalt bei Körperverletzung einschalten?

Unbedingt – ob als Beschuldigter oder Opfer. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, Aussagen vorbereiten und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen oder abwehren.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

Körperverletzung im Strafrecht – Infos zu Tatbestand, Strafe & Verteidigung

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