Hinweise zur Anklage/ zum Strafbefehl. Was Sie wissen müssen.
Anklageschrift
Die Zustellung einer Anklageschirift bedeutet für Sie, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass es im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung zu einer Verurteilung kommen wird und mildere Mittel, wie zum Beispiel eine Einstellung gegen Geldauflage, aufgrund der Schwere der Tat nicht in Betracht kommen.
Strafbefehl
Wenn Sie dagegen einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie schnell reagieren und im Idealfall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Denn mit der Zustellung eines Strafbefehls haben Sie 14 Tage Zeit, ab Zustellung in den Briefkasten, um Einspruch einzulegen und somit eine Verurteilung oder eine geringere Strafe zu erwirken.
Strafbefehl. Was Sie wissen müssen.
Strafbefehl. Erklärung.
Ein Strafbefehl ist vereinfacht gesagt eine Straffestsetzung durch das Amtsgericht ohne Durchführung einer gerichtlichen Verhandlung und Urteil auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Einzelheiten hierzu sind in den §§ 407 bis 412 StPO normiert. Mit einem Strafbefehl sollen Delikte der kleineren und mittleren Kriminalität schnell und unkompliziert ohne Durchführung eines aufwendigen Gerichtsverfahrens geahndet werden. In Betracht kommen Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu einer Sperre von 2 Jahren, Fahrverbote, Einziehung usw.
Welches Rechtsmittel kommt in Betracht?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben sollten, so haben sie mit der Zustellung des Strafbefehls (beispielsweise durch Einwurf in Briefkasten) genau 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Den Einspruch müssen Sie schriftlich bei Gericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei Gericht einlegen. Wichtig: Es kommt hier auf den Zugang des Einspruchs bei Gericht an! Sollten Sie die Frist versäumen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Unter ganz bestimmten Umständen können Sie dann noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn Sie die Frist ohne ein Verschulden versäumt haben.
Einspruch einlegen.
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?
Die Antwort ist simple: Nein. Den Einspruch könne Sie auch selbst schriftlich oder zur Protokoll bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts einlegen. Wichtig: Dennoch sollten Sie sich vorher rechtlich beraten lassen, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt oder nicht.
Was ist beim Einspruch zu beachten?
Adressieren Sie den Einspruch an das richtige Gericht. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass der Einspruch an das richtige Gericht adressiert ist. Achten Sie beim Verfassen des Einspruchs darauf, dass Sie bei der Formulierung die Bezeichnung "Einspruch" ruhig verwenden, sie somit gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts (...), Aktenzeichen ..., vom ..., Einspruch einlegen. Der Einspruch muss nicht begründet werden. Frist einhalten! Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen bei Gericht eingegangen sein.
Lohnt sich ein Einspruch?
Da die Konsequenzen aus einem Strafbefehl identisch sind mit einer Verurteilung, zum Beispiel Eintragung Führungszeugnis/ Bundeszentralregister, lohnt sich ein Einspruch dennoch in den meisten Fällen. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass die Strafe gemildert wird, aber auch ein Freispruch ist in vielen Fällen nicht ausgeschlossen. Der Einspruch kann dabei auch auf die Rechtsfolge beschränkt werden, dh. sie erkennen die Tat als solche zwar an, möchten aber die Höhe der Strafe reduziert haben. Ob sich ein Einspruch im Einzelfall lohnt und sinnvoll erscheint, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt/ Strafverteidiger absprechen.
Anwaltlichen Rat einholen.
Wenn Sie eine Beratung zum Strafbefehl wünschen, dann melden Sie sich telefonisch oder per Mail. Eine Überprüfung eines Strafbefehls durch einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger ist immer sinnvoll, da der Einspruch ohne Probleme bis zum Beginn der mündlichen Hauptverhandlung bei Gericht zurückgenommen werden kann – und das ohne Risiko für Sie! Denn im Falle einer Rücknahme des Einspruchs verbleibt es bei der Strafhöhe
Vorteile eines Strafbefehls.
Keine Gerichtsverhandlung
Bei einem Strafbefehl ersparen Sie sich eine Gerichtsverhandlung und damit eine – für viele Mandanten – einhergehende Belastung. Denn der Ausgang eines Strafverfahrens ist oftmals ungewiss. Darüber hinaus ist es vielen Mandanten auch unangenehm sich einer öffentlichen Hauptverhandlung zu stellen, gerade dann, wenn der Vorwurf für den Mandanten mit einer erheblichen Rufschädigung und zugleich mit einer Stigmatisierung einhergehen.
Höhe der Geldstrafe zu niedrig
In den meisten Fällen wird bei der Verhängung einer Geldstrafe – soweit keine konkreten Angaben über Ihr Vermögen der Staatsanwaltschaft/ dem Gericht bekannt sind – die Höhe ihre Einkommens geschätzt. Dies kann im Einzelfall ein Vorteil für Sie sein, je nach Gerichtsbezirk. Aber Vorsicht: Auch das Gegenteil kann hier der Fall sein, dh. das die Staatsanwaltschaft/ das Gericht von einem deutlich höheren Nettoeinkommen ausgehen, als es tatsächlich der Fall ist. In einem solchen Fall lohnt es sich den Einspruch zu beschränken auf die Tagessatzhöhe. Hierzu müssen Sie gegenüber dem Gericht nachweisen, dass das geschätzte Einkommen in dem Strafbefehl nicht mit ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmt. In der Regel ergeht die Entscheidung des Gerichts in solchen Fällen schriftlich, dh. ohne Durchführung einer Hauptverhandlung.
Nachteile eines Strafbefehls.
Unzureichende Prüfung.
In den meisten Fällen werden sowohl beweisrechtliche, aber auch materiell-rechtliche Probleme in einem Strafbefehlsverfahren nur unzureichend einer juristischen Prüfung unterzogen. Dies führt oftmals zu einer ungünstigeren Rechtsfolge/ Strafe für den Beschuldigten. Im Falle eines Einspruchs kann je nach Einzelfall eine günstigere/ mildere Strafe für den Beschuldigten erzielt werden
Höhe der Geldstrafe
In den meisten Fällen wird bei der Verhängung einer Geldstrafe – soweit keine konkreten Angaben über Ihr Vermögen der Staatsanwaltschaft/ dem Gericht bekannt sind – die Höhe ihre Einkommens geschätzt. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass von einem deutlich höheren Nettoeinkommen bei Ihnen ausgegangen wird. Im Falle eines Einspruch können dann sämtliche Umstände vorgetragen werden (Unterhalt für Kinder, Schulden, tatsächliches Nettoeinkommen usw.), so dass im Ergebnis die Höhe der Geldstrafe gemindert werden kann.
Einspruch begrenzen
In einem solchen Fall lohnt es sich den Einspruch zu beschränken auf die Tagessatzhöhe. Hierzu müssen Sie gegenüber dem Gericht nachweisen, dass das geschätzte Einkommen in dem Strafbefehl nicht mit ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmt. In der Regel ergeht die Entscheidung des Gerichts in solchen Fällen schriftlich, dh. ohne Durchführung einer Hauptverhandlung.
Chance verspielt.
Des Weiteren wird die Chance auf eine Verfahrenseinstellung im Falle eines Strafbefehls verspielt - oder sogar die Chance auf einen Freispruch. Im Falle eines Einspruchs besteht die Chance, dass durch eine versierte Verhandlung und Argumentation des Rechtsanwalts/ Strafverteidigers eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden kann. Das hat erhebliche Auswirkungen für den Beschuldigten, da eine Verfahrenseinstellung dazu führt, dass Sie weiterhin als unschuldig gelten – unabhängig davon, ob die Einstellung mit einer Geldauflage verbunden ist oder nicht.
Strafbefehl erhalten. Was ist zu tun?
Die Zeit läuft.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, dann sollten Sie sich schnellstmöglich mit ihrem Rechtsanwalt/ Strafverteidiger verständigen. Denn Sie haben ab Zustellung des Strafbefehls nur 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger über die Vor- und Nachteile eines Einspruchs beraten, am besten schon mit Zustellung des Strafbefehls! Gern berate ich Sie dazu.
Notruf-Hotline
(Bundesweit – 24h Stunden – rund um die Uhr!)
Je früher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt/ Strafverteidiger beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen, dass dieser die richtigen Weichen zu Beginn des Verfahrens legt. Daher hat Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic in Eilfällen (Verhaftung/ Hausdurchsuchung/ Festnahme) eine Notruf-Hotline eingerichtet, welche bundesweit 24 Stunden, 365 Tage im Jahr besetzt ist: 0160 2444627
STRAFRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG