Steuerhinterziehung bei Ebay-Verkauf. Wie machen Sie sich strafbar? Was droht Ihnen?

Steuerhinterziehung. Ebay-Verkäufer

Die Welt des Online-Handels hat in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen, wobei Plattformen wie eBay eine zentrale Rolle spielen. Viele Menschen nutzen eBay, um gebrauchte Waren zu verkaufen oder Nebeneinnahmen zu generieren. Doch gerade in diesem Bereich ist es wichtig, sich der steuerlichen Verpflichtungen bewusst zu sein. Häufig wird das Thema Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Online-Verkäufen diskutiert, da einige Verkäufer versuchen, ihre Einkünfte nicht korrekt zu melden. 

Strafbarkeit. Welche Strafen drohen. Wichtige Tipps.

Der nachfolgende Beitrag soll in Kürze erklären, was eine Steuerhinterziehung ist, wie Sie sich strafbar machen können, welche Strafen drohen und wie Sie sich durch Verkäufe beispielsweise bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen der Gefahr einer Steuerhinterziehung aussetzen können. Die Steuerhinterziehung ist nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in der Abgabenordnung in § 370 AO.



Zusammenfassung - Überblick 

§ 370 Abgabenordnung (AO)

Steuerhinterziehung ist nach § 370 AO strafbar und setzt eine Steuerverkürzung, falsche/unvollständige Angaben sowie Vorsatz voraus. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Neues Gesetz: PstTG

Seit Anfang 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG), das Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichtet, Verkaufsdaten an das Finanzamt zu übermitteln. reibung

Verkäufe sind steuerpflichtig.

Privatverkäufe sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn 600 EUR pro Jahr übersteigt, während gewerbliche Verkäufer anhand bestimmter Kriterien, wie regelmäßige Verkäufe oder Herstellung der Waren, identifiziert werden. Gewerbliche Verkäufer unterliegen strengeren steuerlichen und rechtlichen Bedingungen.

Software Xpider. Strafen. 

Das Finanzamt setzt spezielle Software, wie Xpider, ein, um Steuerhinterziehung aufzuspüren. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, deren Höhe sich nach dem Umfang der Steuerhinterziehung richtet.



Steuerhinterziehung.

Voraussetzungen für eine Strafbarkeit

Sie müssen drei Voraussetzungen erfüllen: Erfolg: Es muss zu einer Steuerverkürzung kommen oder zu einem unrechtmäßigen Steuervorteil für Sie. Beispiel: Das Finanzamt setzt die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder Erbschaftssteuer in dem Steuerbescheid zu niedrig an. Kommt es zu keiner Steuerverkürzung oder zu einem unrechtmäßigen Steuervorteil, so können Sie sich wegen Versuchter Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar machen. Falsche/ Unvollständige Angaben: Dem Finanzamt müssen falsche oder unvollständige Angaben bereitgestellt worden sein. Hierzu gehören auch mündliche Mitteilungen gegenüber dem Finanzamt. Vorsatz: Sie müssen mit Vorsatz handeln. Bitte Beachten Sie: Vorsatz bedeutet nicht gleich „Absicht“. Es reicht auch aus, wenn Sie den Eintritt der Steuerverkürzung für möglich halten und dies billigen (sog. Eventualvorsatz).


Plattformen-Steuertransparen-zgesetz (PstTG)

Seit Anfang 2023 ist das sog. Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG), in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um die Transparenz im Bereich der Online-Verkäufe zu stärken und die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu fördern. Mit diesem Gesetz sind die Betreiber von Online-Marktplätzen, wie Ebay und EbayKleinanzeigen, verpflichtet, bestimmte Informationen über die Verkäufer an das Bundesamt für Steuern zu übermitteln. 

Angaben und Einschränkungen

Hierzu gehören der Name und die Adresse des Verkäufers die Steuernummer oder die Umsatz-ID der Zeitpunkt sowie die Höhe der Umsätze die Art der jeweils verkauften Waren Es gibt jedoch zwei wichtige Einschränkungen die zu beachte sind: Eine Mitteilung erfolgt nur dann, wenn der Verkäufer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft oder der Gesamtwert von 2.000 EUR überschritten wird. Dabei ist aber zu beachten, dass eine Meldung an das Bundesamt für Steuern durch den Betreiber der Online-Marktplätze, zum Beispiel durch Ebay, noch nicht bedeutet, dass Sie Steuern zahlen müssen. Eine solche Meldung ist nur informativ. Ob Sie Steuern zahlen müssen, prüft dann ihr zuständiges Finanzamt. 

Wann ist ein Verkauf steuerpflichtig?

Wenn Sie zum Beispiel bei Ebay Waren verkaufen und dabei mehr als 600 EUR Gewinn erzielen, sind Sie verpflichtet die Gesamtsumme bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Einfach gesagt: Ein Verkauf von Privat ist dann nicht steuerpflichtig, wenn Sie einen Betrag von 600 EUR Gewinn pro Jahr nicht übersteigen. Diese Summe gilt pro Person. Somit können Eheleute eine Gesamtsumme von 1.200 EUR geltend machen (600 EUR + 600 EUR). 

Merken Sie sich folgendes: 

Merken Sie sich daher folgendes: Wenn Sie ab und an mal etwas bei Ebay verkaufen und es sich dabei einen Gebrauchsgegenstand handelt, zum Beispiel Kleidung oder Bücher, dann ist der Verkauf steuerfrei. Erzielen Sie einen Gewinn pro Jahr von mehr als 600 EUR, so müssen Sie diesen Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben! Wichtig: Wenn Sie Veräußerungsgewinne erzielt haben die über die Grenze von 600 EUR hinaus gehen und diese nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben, so wird das Finanzamt bei Ihnen Nachfragen und Sie zur Klärung auffordern. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt schnell reagieren, denn andernfalls wird das Finanzamt Ihren Gewinn schätzen und den Vorgang der Staatsanwaltschaft weitereiten.



Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?

Anders ist es, wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind. Allein die Tatsache, dass Sie mehr als die oben genannten Grenze von 2.000 EUR an Einnahmen überschreiten, heißt noch nicht das Sie gewerblich handeln. Es gibt keine exakte Definition, wann jemand „gewerblich“ Waren verkauft und somit ein gewerblicher Verkäufer ist. Aber es gibt bestimmte Indizien:

Indizien für gewerblichen Verkauf

Wenn Sie Waren regelmäßig verkaufen mit der Absicht der Gewinnerzielung. Wenn Sie Artikel zum Wiederverkauf kaufen. Eine hohe Anzahl von Bewertungen. Wenn Sie Artikel selbst herstellen und dieses Verkaufen. Wenn Sie Waren über einen längeren Zeitraum verkaufen. Wenn Sie mehrere Artikel anbieten, von derselben Gattung, Neue Artikel. Wenn Sie einen Umsatz von mehr als 17.500 EUR im Jahr erzielen.

Meldepflicht. Finanzamt. 

Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer tätig werden, sind Sie steuerpflichtig und müssen dies dem Finanzamt melden. Welche Art von Steuern anfallen wird das Finanzamt ermitteln und Ihnen sodann mitteilen. Wichtig: Eine exakte Definition und exakte Regelung wann jemand als „gewerblicher Verkäufer“ gilt existier nicht. Man kann sich jedoch merken, dass je mehr Sie im Jahr an Waren verkaufen und je mehr Waren hiervon Neuwaren sind, umso eher werden Sie als gewerbliche Verkäufer angesehen und eingestuft.

Rechtsfolge als gewerblicher Verkäufer

Die Konsequenzen, wenn Sie als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, können gravierend sein. In Betracht kommen: Steuerliche Konsequenzen. Gegebenenfalls Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer. Sie müssen dem Käufer grundsätzlich ein Widerrufsrecht gewähren. Fehlt eine Widerrufsbelehrung oder notwendige Angaben zum Produkt, so droht Ihnen eine Abmahnung von Mitbewerbern. Eine solche Abmahnung kann sehr teuer werden! Kein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung (auch bei gebrauchten Sachen!)



Wie kann das Finanzamt dahinterkommen?

Mit einer speziellen Software: Xpider. Das Programm Xpider durchsucht das Internet nach Personen und Unternehmen die Waren und Dienstleistungen anbieten. Diese Informationen werden regelmäßig gesammelt und den Landesfinanzbehörden mitgeteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern setzt die Suchmaschine XPider ein, um Personen zu identifizieren, die über einen längeren Zeitraum häufig oder in großen Mengen Waren verkaufen. Dank XPider, das parallel Querverbindungen zu den Daten verschiedener Behörden herstellt, können die Steuerfahnder zügig die Verkäufer ermitteln. Diese Identifizierung erfolgt sogar dann, wenn die betroffenen Personen ein Pseudonym verwenden.

Welche Strafen drohen?

Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor, § 370 Abs. 1 AO. In besonders schweren Fällen droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Zur Strafhöhe lassen sich die nachfolgenden Grenzwerte heranziehen.

Strafhöhe. Grenzwerte

  1. Einstellung möglich

    Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 1.000 EUR kann das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt werden.

  2. Geldstrafe möglich

    Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 50.000 EUR kommt grundsätzlich nur eine Geldstrafe in Betracht.

  3. Freiheitsstrafe mit Bewährung

    Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 EUR kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht. Diese kann gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden.

  4. Freiheitsstrafe ohne Bewährung

    Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 1. Mio. EUR kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht, welche jedoch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Vorsicht: Hausdurchsuchungen.

Wichtige Tipps zur Hausdurchsuchung.

Vorsicht: Es kann zu Hausdurchsuchungen kommen Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, so kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen. Alles wichtige zum Thema Hausdurchsuchungen und wie Sie sich richtig verhalten sollten können Sie hier lesen: Hausdurchsuchung. Was Sie wissen müssen. 

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Vorladung durch den Zoll.

Termin absagen!

Termin absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist dem Zoll auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit dem Zoll zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin i absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Behörden bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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