Häufigsten Fragen im Strafrecht

Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die häufigsten Fragen zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Die Antworten auf die Fragen ersetzen keine ausführliche Rechtsberatungen, sondern soll einen ersten Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen verschaffen. 

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FAQ Strafrecht 

Ich habe von der Polizei eine schriftliche Vorladung als Beschuldiger erhalten. Muss ich zur Polizei und mich äußern?

Nein. Als Beschuldiger müssen Sie keine Aussage machen zum Tatvorwurf. Sie müssen somit nicht zur Vorladung erscheinen. Sie müssen den Termin auch nicht absagen. Es kann jedoch ratsam sein, die Polizei kurz anzurufen, um möglicherweise weitere Kontaktaufnahmen zu vermeiden. Halten Sie das Gespräch dabei knapp und lassen Sie sich nicht in eine längere Diskussion verwickeln. Es ist wichtig zu beachten, dass seit einer Gesetzesänderung im August 2017 Zeugen jedoch verpflichtet sind, vor der Polizei auszusagen, wenn die Staatsanwaltschaft die Polizei beauftragt hat, Sie vorzuladen und zu vernehmen.

Ich habe von der Polizei eine schriftliche Vorladung als Beschuldiger erhalten. Dem liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde. Muss ich den Termin wahrnehmen? 

Ja. Sie sind verpflichtet, einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zu folgen, und sowohl Zeugen als auch Beschuldigte haben die Pflicht, vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Dies ergibt sich aus § 163a Abs. 3 S. 1 StPO. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, besteht die Gefahr, dass Sie von Polizeibeamten vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie stets der Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten. Es ist jedoch ratsam, diesen Termin nicht alleine wahrzunehmen, sondern sich zuvor von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten zu lassen.

Übrigens: In Steuerstrafsachen gelten ähnliche Regelungen. Wenn Sie von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) vorgeladen werden, sind Sie verpflichtet, zu erscheinen. Im Falle einer Vorladung durch die Steuerfahndung besteht jedoch keine Verpflichtung, dieser nachzukommen.

Was ist ein Aussageverweigerungsrecht?

In einem Rechtsstaat hat niemand die Verpflichtung, sich selbst zu belasten. Das bedeutet, dass ein Beschuldigter das Recht hat, zur Sache zu schweigen. Dieses Recht ergibt sich indirekt aus § 136 Abs. 1 Satz. 2 der Strafprozessordnung (StPO), der vorschreibt, dass der Beschuldigte zu Beginn der Vernehmung über sein Schweigerecht belehrt werden muss. Das Recht zur Aussageverweigerung ist in der Praxis äußerst relevant. Daher sollte sich der Beschuldigte davor hüten, in überraschenden Situationen - auch außerhalb des Gerichts - unüberlegte Aussagen zu machen, beispielsweise gegenüber der Polizei. Oft versuchen Polizeibeamte, in harmlosen Gesprächen, die als "Small Talk" getarnt sind, Informationen zum Tatvorwurf oder zum Sachverhalt zu erhalten. In solchen Situationen sollte man sich nicht darauf einlassen und stattdessen mit einem Strafverteidiger klären, wann, wie und in welchem Umfang man sich zum Tatvorwurf äußern sollte.

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) haben. Demnach dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige ihr Zeugnis verweigern. Als nahe Verwandte gelten beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder den Ehemann ist es unerheblich, ob die Ehe noch besteht. Denn das Zeugnisverweigerungsrecht besteht auch nach der Scheidung. Darüber hinaus haben auch einige Berufsgruppen das Recht ihre Aussage zu verweigern, § 53 StPO. Gemäß § 55 der Strafprozessordnung (StPO) steht es jedem Zeugen frei, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihn selbst dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzen könnte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Abgabe einer Aussage dazu führen könnte, dass gegen den Zeugen selbst ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Muss ich mich als Beschuldigter zur Tat äußern?

Nein. Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu der Tat zu äußern. Sie müssen es aber nicht. Ob Sie sich zur Tat äußern sollten, sollten Sie immer mit ihrem Rechtsanwalt im Vorfeld besprechen! Handeln Sie bitte nie ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Kann mir ein Schweigen vor Gericht auch negativ ausgelegt werden?

Nein. Das Gericht darf ein Schweigen eines Angeklagten nicht negativ berücksichtigen.

Wie kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?

Das Ermittlungsverfahren kann gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass nicht genügend Beweise für eine Straftat vorliegen, um eine Verurteilung zu erzielen. Darüber hinaus kann das Verfahren nach § 153 StPO wegen „geringer Schuld“ eingestellt werden. Schließlich kann das Verfahren auch nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage oder Weisung eingestellt werden.

Ich wurde rechtskräftig frei gesprochen! Kann ich wegen derselben Tat erneut angeklagt werden?

Wenn Sie in einem Gerichtverfahren rechtskräftig freigesprochen worden sind, dann können Sie grundsätzlich nicht ein zweites Mal wegen derselben Tat angeklagt werden. Eine erneute Anklage wegen derselben Tat besteht nur in den Fällen des § 362 Nr. 1 bis 5 StPO. Bitte beachten Sie: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eine Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 unzulässig. Das BVerfG erklärte den Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig

Ab wann ist man vorbestraft?

Jede Verurteilung führt dazu, dass Sie einen Eintrag in das Bundeszentralregister bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, zu welcher Strafe Sie verurteilt sind. 

Aber: Nicht jede Vorstrafe, kommt in das Führungszeugnis. Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Monaten werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme: Haben Sie bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister, so erfolgt auch eine Eintragung ins Führungszeugnis, unabhängig davon, on die Geldstrafe weniger als 90 Tagessätze beträgt oder die Freiheitsstrafe nicht mehr als 3 Monate überschreitet.

Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht?

Die genauen Fristen ergeben sich aus den §§ 46 ff. BZRG. So werden beispielsweise Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht..

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, welcher vom Gericht bestellt worden ist. Er arbeitet nicht für den Staat, sondern ist wie jeder Rechtsanwalt nur dem anwaltlichen Berufsrecht unterworfen. Eine Pflichtverteidigung hat auch nicht mit den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten/ Angeklagten zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz. So bestimmt § 140 StPO, dass in bestimmten Fällen ein Rechtsanwalt im Strafverfahren zwingend erforderlich ist. Die ist zum Beispiel bei Verhandlungen vor dem Landgericht der Fall oder wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic übernimmt bundesweit sowohl Pflichtverteidigungen als auch Wahlmandate.

Ist ein Pflichtverteidiger ein Anwalt 2. Klasse?

Nein, absolut nicht! Die Pflichtverteidigung ergibt sich in bestimmten Fällen zwingend aus dem Gesetz und hat weder etwas mit den finanziellen Mitteln noch mit der Qualität der Verteidigung zu tun. Allerdings ist es ratsam, sich immer den Rechtsanwalt selbst auszusuchen oder einen Pflichtverteidiger selbst zu bestellen, da sonst die Gefahr besteht, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger zugewiesen wird, der möglicherweise nicht angemessen für Ihre Interessen eintritt und den Eindruck erweckt, eher im Interesse des Staates als in Ihrem Sinne zu handeln.

Was kostet ein Strafverteidiger/ Rechtsanwalt im Strafrecht?

Das kommt darauf an. Der Rechtsanwalt kann (1). nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) abrechnen, (2). nach Zeitstunden und einem festgelegten Stundensatz oder (3). nach einer Honorarpauschale für bestimmte Abschnitte des Strafverfahrens. Welche dieser Möglichkeiten der Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, hängt immer vom Einzelfall ab, dh. nach dem Umfang der Ermittlungsakte, der Schwierigkeit des Falles oder nach dem jeweiligem Verfahrensabschnitt. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic bietet Ihnen eine volle Kostentransparenz und Fairness bei den Kosten der Strafverteidigung an.

Kann ich den Rechtsanwalt im Strafverfahren jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja. Wenn Sie einen Wahlverteidiger haben können Sie jederzeit den Rechtsanwalt wechseln. Dabei sollten Sie die Kündigung des Mandatsverhältnisses schriftlich vornehmen. Wurde Ihnen hingegen ein Pflichtverteidiger bestellt, so können Sie das Mandatsverhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine Umbeiordnung, dh. Auswechslung des Pflichtverteidigers, im allseitigen Einverständnis ist hingegen möglich.

Gibt es im Strafverfahren Prozesskostenhilfe?

Nein. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Greift die auch im Strafrecht?

Das hängt davon ab, welches Rechtschutzpaket Sie abgeschlossen haben sowie ob Ihnen eine Tat wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten nur bei Fahrlässigkeitsdelikten sowie Verkehrsdelikten, nicht hingegen bei einer Tat, welche nur durch Vorsatz begangen werden kann. Schauen Sie sich Ihren Vertrag an und sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

Wie läuft ein Strafverfahren ab? 

Das Strafverfahren gliedert sich in 4 Abschnitte: Im Ermittlungsverfahren (1) prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat besteht. Wird ein hinreichender Tatverdacht bejaht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Im Zwischenverfahren (2) prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Hauptverfahren (3) kommt es – vereinfacht gesagt – zur Gerichtsverhandlung und einem Schuld- oder Freispruch. Im Falle einer Verurteilung endet das Strafverfahren mit dem Vollstreckungsverfahren (4).

Sie sind Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Bielefeld. Ich wohne aber nicht in der Nähe von Bielefeld, sondern weiter weg. Macht das einen Unterschied?

Nein. Ich vertrete Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Ob Sie in Hamburg leben, in der Nähe von Berlin, München, Stuttgart, Freiburg, Frankfurt, Köln, Aachen etc. macht keinen Unterschied. Die Kommunikation verläuft in diesen Fällen telefonisch, via Skype/Teams oder per E-Mai  und in bestimmten Strafverfahren auch Persönlich vor Ort in Ihrer Nähe! 

Haben Sie als Rechtsanwalt & Strafverteidiger ein Schweigerecht? Wie lange gilt das Schweigerecht?

Ja, als Rechtsanwalt & Strafverteidiger unterliege ich der Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht endet erst dann, wenn der Mandant mich von der Schweigepflicht ausdrücklich entbindet. Andernfalls besteht diese Schweigepflicht auch nach dem Tod des Mandanten weiterhin fort. 

Aber: In ganz bestimmten Fällen hat der Rechtsanwalt & Strafverteidiger sogar die Pflicht ein Geheimnis offen zu legen und die Behörden und Betroffenen darüber zu informieren. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Rechtsanwalt & Strafverteidiger Kenntnis erlangt von einer bevorstehenden schweren Straftat und er diese verhindern kann, zB. Mord, Landesverrat, Totschlag oder Geld- und Wertpapierfälschung. 

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